Schuldrecht AT

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Verlag: Examen mit Sandro

Anzahl Karten: 295

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Preis inkl. MwSt.: 14.95 EUR

Beschreibung

BGB                                                                                                                                      
 
Über den Kartensatz:
 
In diesem Kartensatz sind Karteikarten zu insbesondere folgenden Themen enthalten:
 
  • Grundlagen des Schuldrechts
    • Unterscheidung von Schuldverhältnissen nach Art der Leistung, Art der Entstehung, Umfang und Inhalt der Pflichten
    • Primär- und Sekundärpflichten
    • Leistungs- und Schutzpflichten
    • Obliegenheiten

  • Dritte in Schuldverhältnissen
    • Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter (§ 311 III 1 BGB)
    • Drittschadensliquidation
    • Eigenhaftung eines Dritten (§ 311 III 2 BGB)
    • Vertrag zugunsten Dritter (§§ 328 ff. BGB)

  • Haftung für / Zurechnung von Dritten
    • Haftung für Erfüllungsgehilfen (§ 278 BGB)
    • Haftung für Organe/Repräsentanten (§ 31 BGB (analog))
 
  • Zurückbehaltungsrechte (§§ 273, 320 BGB)
    • Allgemeines Zurückbehaltungsrecht (§ 273 BGB)
    • Einrede des nichterfüllten Vertrags (§ 320 BGB)
 
  • Unmöglichkeit (§ 275 BGB)
    • Subjektive/Objektive Unmöglichkeit (§ 275 I BGB)
    • Einrede der faktischen Unmöglichkeit (§ 275 III BGB)
    • Einrede der höchstpersönlichen Unzumutbarkeit (§ 275 III BGB)
 
  • Störung der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB) und Kündigung von Dauerschuldverhältnissen (§ 314 BGB)

  • Annahmeverzug des Gläubigers (§§ 293 ff. BGB)

  • Schadensersatzrecht (§§ 280 ff. BGB)
    • Abgrenzung der Schadensarten
    • Culpa in contrahendo (§§ 280 I, 241 II, 311 II BGB)
    • Schadensersatz statt der Leistung (§§ 281, 282, 283, 311a II BGB)
    • Verzugsschadensersatz (§§ 280 I, II, 286 BGB)
    • Aufwendungsersatz (§§ 284, 311a II BGB)
    • Herausgabe des Ersatzes (§ 285 BGB)

  • Widerrufsrecht (§§ 312 ff., 355 ff. BGB)
    • Anwendungsbereich der §§ 312 ff. BGB
    • Fernabsatzverträge und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge (§§ 312b, 312c BGB)
    • Rechtsfolgen des Widerrufs (§§ 355 ff. BGB)
    • Verbundene Verträge (§ 358 BGB)
    • Einwendungsdurchgriff und Leistungsverweigerungsrecht (§ 359 BGB)

  • Kontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (§§ 305 ff. BGB)
    • Vorliegen von AGB (§ 305 I BGB)
    • Einbeziehungskontrolle (§§ 305 II - 305c I BGB)
    • Auslegung von AGB (§ 305c II BGB)
    • Inhaltskontrolle (§§ 307 ff. BGB)

  • Rücktrittsrechte (§§ 323 ff. BGB)
    • Nichtleistung (§ 323 I Var. 1 BGB)
    • Nicht vertragsgemäß erbrachte Leistung (§ 323 I Var. 2 BGB)
    • Verletzung einer Pflicht nach § 241 II BGB (§ 324 BGB)
    • Unmöglichkeit (§§ 326 V, 323 BGB)

  • Verträge über digitale Produkte (§§ 327 ff. BGB)
    • Anwendungsbereich
    • Bereitstellung des digitalen Produkts (§ 327b BGB)
    • Mängel und Sekundärrechte (§§ 327d ff. BGB)

  • Rücktritt (§§ 346 ff. BGB)
    • Prüfung des Rücktritts
    • Rückgewähr der erbrachten Leistungen (§ 346 I BGB)
    • Wertersatzpflicht und Ausschluss (§ 346 II, III BGB)
    • Nutzungen und Verwendungen (§ 347 BGB)

  • Erfüllung & Co. (§§ 362 ff. BGB)
    • Erfüllung (§ 362 I BGB)
    • Leistung an Erfüllungs statt und erfüllungshalber (§ 364 BGB)

  • Aufrechnung (§§ 387 ff. BGB)
    • Inkl. Ausnahmen von der Bedingungsfeindlichkeit

  • Abtretung (§§ 398 ff. BGB)
    • Voraussetzungen der Abtretung
    • Schutz des Schuldners (§§ 404 ff. BGB)

  • Schuldübernahme (§§ 414 ff. BGB)

  • Gesamtschuld (§§ 421 ff. BGB)
    • Voraussetzungen (§§ 427, 421 S. 1 BGB)
    • Wirkungen der Gesamtschuld (§§ 422 ff. BGB)
    • Inkl. Klassiker "Die "gestörte" Gesamtschuld"

  • Weitere Mehrheiten von Schuldnern und Gläubigern
    • Teilgläubiger- und Teilschuldnerschaft (§ 420 BGB)
    • Gesamtgläubigerschaft (§§ 428 ff. BGB)
 
Beachte: Die vorstehende Liste ist nicht abschließend, sondern beinhaltet lediglich ausgewählte Inhalte des Kartensatzes.
 
Stand: Oktober 2024
 
 
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Prof. Dr. Hanno Kube, Universität Heidelberg
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