1/7

0%

noch 7

Lernen

Preis inkl. MwSt.: 6.99 EUR

Alle Karten

-

Karte 1 von 7

-

Fortschritt: 0%

Verbleibende Karten: 7

Strafrecht BT II (Nichtvermögensdelikte) 2024

02. Schwangerschaftsabbruch

Wie wird bei sog. "pränataler Einwirkung mit postnataler Auswirkung" entschieden, ob §§ 218 ff. oder §§ 211 ff. gelten?

Beenden
Ob hier §§ 218 ff. oder §§ 211 ff. anzuwenden sind, richtet sich danach, auf welches "Objekt" die Einwirkungshandlung trifft (ungeborenes Leben oder lebender Mensch), nicht danach, an welchem Objekt der Erfolg eintritt. Dies folgt aus § 8, wonach für die strafrechtliche Beurteilung auf den Zeitpunkt abzustellen ist, in dem sich die Handlung auszuwirken beginnt.