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Schuldrecht BT 4 (Unerlaubte Handlungen, Schadensrecht) 2025

01. Abschnitt: Unerlaubte Handlung. Der Grundtatbestand des § 823 Abs. 1

Patient A hat sich für eine bevorstehende Operation Blut entnehmen lassen. Krankenschwester S wirft die Blutkonserve achtlos weg. Hat S eine Körperverletzung begangen?

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Getrennte Körperbestandteile, die später wieder mit dem Körper vereinigt werden sollen, bilden mit dem Körper eine „funktionelle Einheit“. Folglich hat S durch das Wegwerfen der Blutkonserve eine Körperverletzung begangen.